Neu Anmedung:
- Typenschein
- Kaufvertrag oder Rechnung (wenn Leasing: Überlassenschaftserklärung)
- Vollmacht (wenn Ihr Berater oder Bekannter für Sie die Anmeldung übernimmt)
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (bei Firmen)
- gültiges Pickerlgutachten §57a (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- Versicherungsbestätigung (bekommen Sie von ihrem Berater)
Anmeldung Wechselkennzeichen:
- Unterlagen wie oben
- Typenschein-Zulassungsschein von bestehenden Fahrzeug nicht zwingend erforderlich
Abmeldung:
- Typenschein
- Zulassungsschein
- Kennzeichen
- Vollmacht (wenn notwendig)
Abmeldung Wechselkennzeichen:
- Typenschein
- Zulassungsschein
- Vollmacht (wenn notwenig)