Neu Anmedung:

  • Typenschein
  • Kaufvertrag oder Rechnung (wenn Leasing: Überlassenschaftserklärung)
  • Vollmacht (wenn Ihr Berater oder Bekannter für Sie die Anmeldung übernimmt)
  • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (bei Firmen)
  • gültiges Pickerlgutachten §57a (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
  • Versicherungsbestätigung (bekommen Sie von ihrem Berater)

Anmeldung Wechselkennzeichen:

  • Unterlagen wie oben
  • Typenschein-Zulassungsschein von bestehenden Fahrzeug nicht zwingend erforderlich

Abmeldung:

  • Typenschein
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichen
  • Vollmacht (wenn notwendig)

Abmeldung Wechselkennzeichen:

  • Typenschein
  • Zulassungsschein
  • Vollmacht (wenn notwenig)

 




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